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   VG Berlin, 21.12.2010 - 29 A 113.08   

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https://dejure.org/2010,35147
VG Berlin, 21.12.2010 - 29 A 113.08 (https://dejure.org/2010,35147)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.12.2010 - 29 A 113.08 (https://dejure.org/2010,35147)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 29 A 113.08 (https://dejure.org/2010,35147)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 01.07.2010 - 29 K 137.10

    Finanzvermögen; Rechtswidrigkeit des die Restitution ablehnenden Bescheides;

    Auszug aus VG Berlin, 21.12.2010 - 29 A 113.08
    Im Übrigen gilt § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG nach allgemeiner Ansicht nur für Verwaltungsakte mit Dauerwirkung, also Verwaltungsakte, die Geltung auch für eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage beanspruchen (vgl. nur Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 51 Rnr. 27), zu denen Zuordnungsbescheide nicht gehören (vgl. hierzu näher das Urteil der Kammer vom 1. Juli 2010 - VG 29 K 137.10 - juris).

    Allgemeine Interessen der Klägerin können in dem grundsätzlich objektbezogenen Vermögenszuordnungsverfahren nicht berücksichtigt werden (entschieden von der Kammer für fiskalische Interessen im zitierten Urteil vom 1. Juli 2010 - VG 29 K 137.10 - aaO).

  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

    Auszug aus VG Berlin, 21.12.2010 - 29 A 113.08
    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27. April 2006 - 3 C 23.05 - (zitiert nach juris) ausgeführt hat, besitzt der Gesichtspunkt der Rechtsbeständigkeit einmal getroffener Zuordnungsentscheidungen besonderes Gewicht.
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 27.06

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum;

    Auszug aus VG Berlin, 21.12.2010 - 29 A 113.08
    Eine Änderung der Rechtsprechung, wie sie hier mit Urteil des BVerwG vom 21. Juni 2007 - 3 C 27.06 - hinsichtlich des Beweismaßes für den Nachweis früheren Eigentums an ehemaligen Wege- und Grabengrundstücken erfolgt ist, stellt keine Änderung der Rechtslage dar (vgl. nur Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 51 Rnr. 30).
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